Gemeinsam gegen Rechts

Demokratie stärken!

ver.di ruft zusammen mit ihren Schwestergewerkschaften des DGB und weiteren Bündnispartnern wie Fridays for Future und dem Netzwerk „Hand in Hand“ zu bundesweiten Demonstrationen gegen die AfD und rechte Extremisten auf. Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts begrüßt ver.di in diesem Zusammenhang ausdrücklich. Wer gleiche Bürgerrechte genießt, kann auch politisch mitentscheiden.
24.01.2024
Gemeinsam gegen Rechtsextremismus

Die correctiv.org-Enthüllungen zum konspirativen Treffen von Rechtsextremen und AfD-Politikern im zurückliegenden November in Potsdam erinnern an das dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte. Denn ebenfalls in Potsdam, nicht weit entfernt von dieser Zusammenkunft, wurden am 20. Januar 1942 auf der sogenannten Wannseekonferenz von 15 hochrangigen Nationalsozialisten, die Deutschland seinerzeit regierten, die Deportation der jüdischen Bevölkerung ganz Europas in Konzentrationslager in den Osten und ihre Vernichtung beschlossen. Wer heute wieder politische und ethnische Säuberungen unseres Landes fordert, hat aus unserer Geschichte nichts gelernt und tritt unsere Verfassung, Freiheit und die Grundrechte mit Füßen.

Dieses braune Gedankengut reicht längst weit in die AfD hinein. Doch wir lassen uns unsere Demokratie nicht kaputtmachen! ver.di und ihre Schwestergewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) sowie weitere Bündnisorganisationen wie Fridays for Future und das Netzwerk „Hand in Hand“ sind solidarisch mit allen Menschen in Deutschland – egal ob mit oder ohne Migrationsgeschichte, egal welcher Herkunft, Hautfarbe, Religion oder Weltanschauung. Wir gehören zusammen!

 

Wir rufen auf, gegen das braune Gedankengut auf die Straße zu gehen.

Wir wollen gemeinsam ein Signal aus der Mitte der Gesellschaft senden: Mit der Radikalisierung und der Diffamierung von Menschen mit Migrationsgeschichte finden wir uns nicht ab, sondern treten öffentlich dagegen auf.

Wo Demonstrationen und Kundgebungen mit Beteiligung des DGB stattfinden, listet der DGB auf. Die Liste wird fortlaufend aktualisiert und ergänzt.

ver.di begrüßt Staatsangehörigkeitsrechtsreform

Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die am 19. Januar 2024 mit den Stimmen der Ampelkoalition im Bundestag beschlossen wurde, ist ein wichtiger Schritt für das Miteinander in Deutschland gemacht. „Wir freuen uns mit unseren Gewerkschaftsmitgliedern, dass jetzt endlich für alle Migrantinnen und Migranten, die Möglichkeit der Doppelstaatsangehörigkeit eröffnet wird und nicht nur für EU-Angehörige. Gerade die mit 2,8 Millionen Angehörigen größte Einwanderercommunity in Deutschland, die der Türkeistämmigen, sah sich nach der alten Regelung diskriminiert, da der Verzicht auf den Herkunftspass Voraussetzung für eine Einbürgerung war“, so Rebecca Liebig, für Migration zuständiges ver.di-Bundesvorstandsmitglied.

Der Doppelpass und ein Anspruch auf Einbürgerung nach bereits fünf Jahren werde auch alle anderen Eingewanderten aus sogenannten Drittstaaten mit Angehörigen der EU gleichstellen. Angehörige der Drittstaaten machten einen Großteil der Beschäftigten mit ausländischem Pass aus. „Deshalb rufen wir unsere Gewerkschaftsmitglieder mit Migrationsbiografie auf, den deutschen Pass jetzt zu beantragen“, so Liebig.

 

„Wer gleiche Bürgerrechte genießt, kann endlich politisch auf allen Ebenen mitentscheiden und hat auch auf dem Arbeitsmarkt bessere Aufstiegschancen.“

Rebecca Liebig, für Migration zuständiges ver.di-Bundesvorstandsmitglied

Zugleich kritisiert ver.di die Verschlechterung von Einbürgerungsbedingungen für Menschen, die unverschuldet nicht voll leistungsfähig sind, etwa Menschen mit Behinderungen oder deren pflegende Angehörige, die keinen rechtlichen Anspruch mehr haben und deshalb künftig abhängig vom Ermessen der örtlichen Behörden sind. Aus ver.di-Sicht ist das eine völlig unnötige Verschärfung, die die Ampel ins Gesetz geschrieben hat. Es kommt nun auf die Länder an, das Gesetz so umzusetzen, dass die Behörden ihr Ermessen konstruktiv nutzen und diesen Menschen, die unverschuldet aus Krankheitsgründen oder wegen einer Behinderung zeitweise oder dauerhaft nicht voll erwerbstätig sein können, großzügig Einbürgerungen erteilen.