In einer lange erwarteten Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 14.12.2023 die Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 2018 bestätigt, wonach in Deutschland die Beamtinnen und Beamten nicht streiken dürften.
Geklagt hatten Lehrerinnen und Lehrer, gegen die ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, nachdem sie an einem Streik teilgenommen hatten zur Übernahme des Tarifer-gebnisses auf die Beamtinnen und Beamten. Ihnen wurden Geldbußen zwischen 100 und 300 Euro auferlegt.
Das Gericht meinte, dass es ausreichende Beteiligungsmöglichkeiten in Gewerkschaften gäbe und die Beamtinnen und Beamten auch ohne ein Streikrecht ihre Interessen vertre-ten könnten. Zudem sei es auch möglich die Besoldung einzuklagen.
Wir bedauern die Entscheidung, da sie im Wesentlichen nur althergebrachte Ansichten aufgreift. Nach der Föderalismusreform hat sich gezeigt, dass die Bezahlung der Beam-tinnen und Beamten ganz entscheidend durch die Kassenlage der jeweiligen Länder geprägt ist. Wir erwarten von den Gesetzgebern eine verlässliche Besoldungspolitik. Es wird sich aktuell zeigen, wie die Länder zu ihren Beamtinnen und Beamten stehen, wenn es darum geht, die in Potsdam vor wenigen Tagen ausgehandelten Tarifergebnisse
auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Wir fordern eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung sowohl der Inflationsausgleichszahlungen, des Sockelbetrages von 200 Euro pro Monat und der prozentualen Erhöhung von 5,5 %.
Auch die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger haben Anspruch auf die entsprechende Anhebung und die Zahlungen.
Der bayerische Finanzminister hat zwar angekündigt, der Freistaat Bayern stünde weiterhin zu einer zeitgleichen und systemgerechten Übertragung, aber man müsse zunächst sehr intensiv prüfen, inwieweit dann in einem Gesetzgebungsverfahren die Besoldung und Versorgung angepasst werde.
Wir haben dazu ein Spitzengespräch mit dem Finanzminister eingefordert, wir wollen eine zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses, und das jetzt und nicht erst im Frühjahr 2024.
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