Seniorenmitwirkungsgesetz nachbessern!

Pressemitteilung vom 16.09.2022

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt zwar grundsätzlich die zusätzliche Einrichtung von bayernweiten Gremien wie Landesseniorenrat und Landesseniorenversammlung durch ein neues Seniorenmitwirkungsgesetz. In vielen Kommunen bestehen ja schon demokratisch gewählte Strukturen zur Vertretung von Seniorinnen und Senioren. „Insgesamt aber ist der jüngst von der Bayerischen Staatsregierung vorgelegte Gesetzentwurf enttäuschend“, erklärte Luise Klemens, Landesbezirksleiterin von ver.di Bayern.

Er müsse wesentlich nachgebessert werden, weil er in der jetzigen Form keine adäquate Vertretung für die Generation 60plus in Bayern darstellt und keine wirksame Mitgestaltung bei einschlägigen Vorhaben der Staatsregierung ermöglicht. Klemens zählte dazu vier wesentliche Kritikpunkte auf:

  1. Im Gesetzentwurf müssen verbindliche Anhörungs- und Mitwir-kungsrechte bei allen seniorenpolitischen und seniorenspezifischen Vorhaben der Staatsregierung verankert werden, sonst verdient das Gesetz seinen Namen nicht!
  2. In allen Kommunen müssen verbindliche Seniorenvertretungs- und -beirats-Strukturen geschaffen werden. Diese sind von den Seniorinnen und Senioren demokratisch zu wählen und dürfen keinesfalls vom Bürgermeister oder Gemeinderat „ernannt“ werden.
  3. Persönliche Rechte und Schutz vor Diskriminierung müssen für alle Mitglieder in Seniorenvertretungen und in Seniorenbeiräten, im Seniorenrat und in der Versammlung auf kommunaler und Landesebene konkret definiert und gewährleistet werden.
  4. Die Gremien in den Kommunen und auf Landesebene, die Interessen der Generation 60plus vertreten sollen, müssen mit dem finanziell und personell Notwendigen ausgestattet werden, um ihre Aufgaben ordnungsgemäß erledigen zu können.

In ver.di Bayern sind über 42.000 Mitglieder organisiert, die zur Gruppe der Senior*innen gehören und deren Interessen wir mit Nachdruck vertreten.