Ende 2022 erhielten Solo-Selbstständige als Empfänger von Corona-Soforthilfen für März bis Mai 2020 sog. „Erinnerungs-Schreiben“, eine etwaige „Überkompensation“ zu errechnen und zurückzuzahlen. Dabei hatte die Bayerische Staatsregierung im vergangenen Jahr noch versprochen, auf Rückzahlungen für diese Corona-Hilfen zu verzichten. „Wir erwarten deshalb, dass die Staatsregierung die Überprüfung der Soforthilfen für März bis Mai 2020 einstellt und die bereits zurückgezahlten Beträge wieder erstattet“, forderte Luise Klemens, Landesbezirksleiterin von ver.di Bayern in einem Brief an Staatsminister Markus Blume.
ver.di Bayern behält sich dazu auch rechtliche Schritte vor. Amtsgerichte in NRW haben bereits für Betroffene positive Urteile gefällt – das müsse sich in Bayern nicht wiederholen. Verzicht und Rückerstattung seien günstiger, effektiver und zielführender als Anwälte, Behörden und Gerichte damit zu belasten.
Viele Solo-Selbstständige waren nach der Pandemie mit regierungsamtlich und behördlich verfügten Betriebsschließungen sowie Arbeits- und Auftrittsverboten noch lange nicht wirtschaftlich über den Berg, sollten sie überhaupt ihre Existenz gerettet haben. Erschwerend hinzu kamen kurz nach der Pandemie die Energiekrise und die Preisexplosionen. Auch hier wie schon bei den Corona-Hilfen waren und sind staatliche Unterstützungs- bzw. Entlastungshilfen besonders für Mittel- und Niedrigverdienende sowie viele Solo-Selbstständige unzureichend und nicht existenzsichernd.
Betroffene, die sonst erneut von Existenzsorgen betroffen sind oder endgültig ihre Solo-Selbstständigkeit aufgeben müssen, benötigen möglichst schnell eine entlastende, verlässliche und beruhigende Perspektive. Der „Kultur“-Staat Bayern braucht sie – mit Existenzangst im Nacken können sie nicht produktiv, kreativ und innovativ sein.
Luise Klemens und der Vertreter der Selbstständigen in ver.di Bayern, Oliver Pyka, fordern deshalb Staatsminister Blume in dem Brief auf, sich im Interesse (nicht nur) der Solo-Selbstständigen in Kunst, Kultur und Medien bei der Bayerischen Staatsregierung bzw. beim Bayerischen Wirtschaftsministerium „für eine faire, schnelle und unbürokra-tische Lösung“ einzusetzen.