„Kultureller Rettungsschirm“ Bayern: Lob und Kritik

Pressemitteilung vom 14.05.2020

ver.di Bayern begrüßt die Ausweitung der Corona-Hilfen im sogenannten „kulturellen Rettungsschirm“ durch die Bayerische Staatsregierung. Hierdurch werde nun wesentlich mehr Menschen geholfen als bislang und die darbende Kulturbranche unterstützt. „Nach wie vor passen aber viele Solo-Selbstständige auch jetzt nicht in den Förderrahmen. Ihnen bleibt weiterhin nur der Antrag auf Grundsicherung“, erklärte Luise Klemens, Landesbezirksleiterin von ver.di Bayern.

Neben den Künstlern, die in die Künstlersozialkasse einzahlen, sollen nun auch weitere Kreative Anspruch auf Unterstützung bekommen. Dazu zählen auch freiberufliche Journalisten, Techniker, Maskenbildner und Kameraleute. Damit steige der Kreis der Berechtigten im Freistaat von 30.000 auf 60.000 Menschen.

„Wir freuen uns, dass unsere stetigen Bemühungen bei Ministerien und Staatsregierung, den Kreis der Kreativen in die Förderung aufzunehmen, endlich Erfolg gezeigt hat“, sagte Luise Klemens. Gerade die Kultur sei bislang ein eher unbeachtetes Feld bei der Corona-Krisenbewältigung gewesen. „Dabei ist sie mehr noch als der Fußball ein unverzichtbares Element unseres gesellschaftlichen Lebens“, so Klemens.

Dass aber für viele Solo-Selbstständige, die unter denselben Problemen leiden wie die Kreativen, dagegen auch jetzt wieder keine Lösung gefunden wurde, bezeichnete Luise Klemens als mehr als enttäuschend. Heilpraktiker, Dozenten, Berater oder freiberufliche Fotografen gehen beispielsweise immer noch leer aus und werden auf die Grundsicherung, also Hartz IV, verwiesen. Aber: „Die Grundsicherung dient der Absicherung des Existenzminimums und ist ein grundgesetzlich garantiertes Recht, aber keine Corona-Soforthilfe für Selbstständige, die aufgrund notwendiger staatlicher Anordnungen ihren Beruf nicht ausüben dürfen“, so Klemens. Hier erwarte ver.di weitere Nachbesserungen und werde in diesem Bereich auch nicht locker lassen, betonte Klemens.