ver.di Bayern fordert von Wirtschaftsminister Aiwanger:
Geringverdienende Solo-Selbstständige brauchen bei der Rückzahlung der Corona-Soforthilfen schnelle Rechtssicherheit und unbürokratische Lösungen
„Wir freuen uns, dass unsere Bedenken bezüglich der Rückzahlung der Corona-Soforthilfen beim Bayerischen Wirtschaftsminister angekommen sind“, sagt Luise Klemens, die Landesbezirksleiterin von ver.di Bayern. Sie begrüßt Aiwangers Ankündigung, „Geringverdiener*innen unter den Solo-Selbstständigen in Bayern müssten die Corona-Soforthilfe nicht zurückzahlen“.
Daher hat die ver.di-Landeskommission der Selbstständigen in Bayern einen Brief an Staatsminister Aiwanger geschrieben, mit der Bitte um Klärung der folgenden Fragen:
- Wer kann ab 1. Juni den Antrag auf Erlass der Rückzahlung stellen?
- Welche Höchstgrenzen gelten hierbei?
- Welche Nachweise müssen erbracht werden?
Gleichzeitig fordern sie:
1. Eine unbürokratische, einfach durchschaubare und rechtssichere Antragsmöglichkeit
2. Corona-Soforthilfen, die aufgrund des großen Drucks bereits zurückbezahlt wurden bzw. bis zum 30. Juni zurückbezahlt werden, wieder zu erstatten
3. Einführung der von ver.di vorgeschlagenen Basishonorare auf Grundlage des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes zu unterstützen
Laut einer aktuellen Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) sind Solo-Selbstständige ein wichtiges Asset der deutschen Unternehmen und damit auch ein Standortvorteil in Bayern. Den Mittelstandsunternehmen und Global Playern in Bayern bieten die Solo-Selbstständigen Schnelligkeit und Flexibilität. Damit gelingt es der bayerischen Wirtschaft immer wieder, Krisen erfolgreich zu managen.
Dies darf jedoch nicht auf dem Rücken und auf Kosten der Solo-Selbstständigen geschehen. Sie benötigen ebenso viel Rechtssicherheit und Unterstützung, wie fest Angestellte und deren Arbeitgeber. „Denn fehlende Rechtssicherheit blockiert sinnvolles unternehmerisches Handeln“, so die Solo-Selbstständigen in ver.di Bayern.