Rechtsgutachten zum bezahlten Bildungsurlaub

25.05.2016

Deutschland hat das Übereinkommen Nr. 140 der Internationalen Arbeitsorganisation über den bezahlten Bildungsurlaub im Jahr 1976 unterzeichnet; ein Bundesgesetz, welches das Recht auf Bildungsuralub regelt, gibt es jedoch bis heute nicht. Statt dessen existieren in allen Bundesländern Landesgesetze, die den Bildungsurlaub regeln, mit Ausnahme von Bayern und Sachsen. Die Beschäftigten in Bayern und Sachsen werden damit diskriminiert.

Deutschland handelt völkerrechtswidrig, da nicht alle Beschäftigten ein Recht auf Bildungsurlaub haben. Dies bestätigen zwei Rechtsgutachten, die von ver.di Bayern und der SPD Landtagsfraktion Bayern in Auftrag gegeben wurden. Außerdem wird aufgezeigt, welche Handlungsmöglichkeiten die Gewerkschaften haben.

Die beiden Rechtsgutachten können hier eingesehen werden: