Hintergrundinformationen

06.07.2023

Das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Nr. 140 über den bezahlten Bildungsurlaub räumt den Beschäftigten ein Recht auf Bildungsurlaub zum Zwecke der Berufsbildung, der allgemeinen und politischen Bildung sowie der gewerkschaftlichen Bildung ein. Deutschland hat das Übereinkommen im Jahr 1976 unterzeichnet. Bislang gibt es jedoch kein Bundesgesetz, das den Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub regelt. Einige Bundesländer, z.B. Hamburg, führten bereits 1974 den Bildungsurlaub ein. Bis in die 1990er Jahre führten fast alle Bundesländer Bildungsurlaubsgesetze ein; 2015 und 2016 kamen Baden-Württemberg und Thüringen hinzu. Außer in Bayern und in Sachsen haben heute alle Bundesländer Bildungsurlaubsgesetze.

Damit sich dies ändert, fordert ver.di Bayern ein Bildungsfreistellungsgesetz für Bayern.

Download zu weiteren Hintergrundinformationen zu den Bildungsurlaubsgesetzen in den Bundesländern und den Argumenten für ein Bildungsfreistellungsgesetz.