Zeitgleich mit der Zuleitung an die Ressorts ist uns der Entwurf des Gesetzes zur Übertragung des im Dezember 2023 in Potsdam nach zahlreichen Warnstreiks erreichten Tarifergebnisses auf die Beamt*innen in Bayern vorgelegt worden. Von Beginn der Tarifverhandlungen an hatten wir gefordert, das Ergebnis auf die Beamt*innen zu übertragen.
Das sieht der Entwurf nun vor.
Die am 09.12.2023 vorhandenen Beamt*innen erhalten eine Inflationsausgleichszahlung in einem Einmalbetrag von 1800 Euro. Von Januar 2024 bis Oktober 2024 sind pro Monat Ausgleichszahlungen von 120 Euro vorgesehen. Beide Ausgleichszahlungen erhalten Versorgungsempfänger*innen entsprechend dem jeweiligen individuellen Ruhegehaltssatz.
Ab 1. November 2024 werden die Bezüge um 200 Euro erhöht und ab dem 1. Februar 2025 nochmal um 5,5 %.
Der im Tarifvertrag vorgesehene Mindesterhöhungsbetrag von 340 Euro wird in der Besoldungstabelle der Besoldungsordnung A damit eingehalten.
Das waren die wesentlichen Forderungen von ver.di in der Tarif- und Besoldungsrunde. Insbesondere wichtig war für uns die entsprechende Übertragung auch auf die Versorgungsempfänger*innen. Auch das konnte erreicht werden.
Am 23.1.2024 haben wir die Übertragung zeit- und inhaltsgleich in einem Spitzengespräch mit dem Finanzminister nochmal eingefordert. Nach dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf ist das auch so vorgesehen.